ordnungswidrigkeiten und Rechtsschutz

Bei der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutzversicherung muss unterschieden werden zwischen Vergehen im Verkehrsbereich und anderen Ordnungswidrigkeiten. Die Versicherung deckt hier die Kosten, die im Gerichtsverfahren entstehen können. Hier besteht auch in einer vorsätzlichen Straftat Kostendeckung durch die Versicherung. Im verkehrsrechtlichen Bereich besteht die Deckung der Rechtsschutzversicherung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen. Einzige Ausnahme ist hier, Halte- und Parkverstöße. Als Beispiel kann man die Überschreitung von Geschwindigkeit anführen, das Überfahren einer roten Lampe, Lärmbelästigung, Telefonieren im Auto, Befahren der Umweltzone ohne Erlaubnis, Nichteinhaltung der Gurtpflicht und auch wenn Sie in eine Kontrolle geraten, und ihr Personalausweis bereits abgelaufen ist. Um sich gegen die verhängte Strafe zu wehren, tritt dann die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung ein, und trägt alle Kosten und Auslagen bei einem Anwalt oder auch vor Gericht. Diese Versicherung wird oftmals nur mit einer Selbstbeteiligung angeboten, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ohne Selbstbeteiligung würden die Beiträge so hoch ausfallen, dass die Versicherungsnehmer keine weiteren Versicherungen abschließen würden. Aus diesem Grund wird eine Selbstbeteiligung angeboten. Diese Versicherung läuft meist ein Jahr, und verlängert sich um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig vor Ablauf der Versicherung den Vertrag kündigt.

http://www.guenstigerechtsschutzversicherung.org/

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